Sie sind nicht mit Ihren Steuern einverstanden?

Wenn Sie den Betrag auf Ihrem Steuerbescheid anfechten wollen, haben Sie sechs Monate, um eine Beschwerde einzureichen.

Wenn Sie den Betrag auf Ihrem Steuerbescheid anfechten wollen, haben Sie sechs Monate, um eine Beschwerde einzureichen.

Eine einzige Adresse

Senden Sie Ihre Beschwerde immer an das Polyvalentes Zentrum (Privatpersonen) Ihrer Region. Die Angaben finden Sie auf der zweiten Seite Ihres Steuerbescheids.

Wenn Sie Ihre Beschwerde irrtümlicherweise an Ihren Kontrollbeamten oder Steuerempfänger gesandt haben, muss er sie unverzüglich an das Polyvalentes Zentrum (Privatpersonen) übermitteln. Das Datum, an dem der Kontrollbeamte oder der Empfänger Ihr Schreiben erhalten hat, gilt dann als Datum, an dem Sie Ihre Beschwerde eingereicht haben.

Behobene Fehler

Die Regel wurde jetzt geändert, infolge einer Empfehlung des Föderalen Ombudsmanns, die mehr Flexibilität forderte.

Wir hatten Beschwerden von Personen erhalten, die ihre Beschwerde an ihren Empfänger oder Kontrollbeamten geschickt hatten und zu spät über ihren Fehler informiert worden waren. Sie hatten anschließend nicht mehr die Möglichkeit, ihr Schreiben rechtzeitig an die richtige Adresse zu senden.

Der Empfänger oder Kontrollbeamte wird jetzt selbst ihre Beschwerde an das Polyvalentes Zentrum (Privatpersonen) weiterleiten.

Lesen Sie diese Anweisungen gut durch.

Achtung, eine Beschwerde, die an einen anderen Steuerdienst gesandt wurde, ist nicht gültig.

Bevor Sie Ihre Beschwerde einreichen, lesen Sie die Anweisungen auf der zweiten Seite Ihres Steuerbescheides gut durch oder besuchen Sie die Website des FÖD Finanzen.