Der Ombudsdienst für Pensionen bearbeitet Beschwerden im Zusammenhang mit den gesetzlichen Renten von Arbeitnehmern, Selbstständigen und Beamten.
Der Ombudsmann für Pensionen kann Ihnen beispielsweise bei Beschwerden helfen, die Folgendes betreffen:
Der Ombudsmann für Pensionen ist nicht zuständig für:
Der erste Schritt ist immer: Wende dich an die Organisation oder den Dienst, mit dem du ein Problem hast. So gibst du ihnen die Chance, das Problem selbst zu lösen.
Wenn der Dienst nicht reagiert oder du das Gefühl hast, dass deine Beschwerde nicht ernst genommen wird, kannst du dich an eine Ombudsstelle wenden.
Der Ombudsmann prüft deine Situation, hilft dir bei der Suche nach einer fairen Lösung und gibt gegebenenfalls Empfehlungen an die Behörde weiter.
02 274 19 80 Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr