Wir können Ihnen helfen
Geben Sie in die Suchleiste das Problem ein, das Sie mit einer öffentlichen oder privaten Dienststelle haben. Sie finden dann den Ombudsmann, der Ihnen helfen kann.
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Ombudsman.be umfasst etwa dreißig Ombudsleute. Diese Website hilft Ihnen, den Weg zum Ombudsmann zu finden, der Ihre Beschwerde bearbeiten kann.
Ombudsman.be ist eine Website, auf der Sie den richtigen Ombudsmann für Ihre Beschwerde finden können. Ombudsman.be bearbeitet keine Beschwerden.
Die Ombudsleute des Netzwerks Ombudsman.be haben jeweils ihre eigene Arbeitsweise und nehmen Beschwerden auf unterschiedliche Weise entgegen.
Nutzen Sie unsere Suchfunktion oder sehen Sie sich die Liste der Ombudsleute an.
Bevor Sie sich an einen Ombudsmann wenden, müssen Sie sich an die Stelle wenden, mit der Sie ein Problem haben. Dies kann erfolgen:
Sie beanstanden beispielsweise eine Geldstrafe der belgischen Eisenbahngesellschaft (SNCB) ? Wenden Sie sich an die Beschwerdestelle der SNCB, bevor Sie sich an Ombudsrail wenden.
Haben Sie sich bereits an die Stelle gewandt, die für Ihr Problem verantwortlich ist, um dieser Ihre Beschwerde mitzuteilen?
In diesem Fall können Sie eine Beschwerde beim zuständigen Ombudsmann einreichen. Beschwerden können über ein Online-Kontaktformular, aber auch per E-Mail oder Telefon (je nach Ombudsmann) eingereicht werden.
Wenn Sie Ihre Beschwerde beim falschen Ombudsmann einreichen, keine Panik, er wird Ihre Beschwerde an den zuständigen Ombudsmann weiterleiten.
Der Gegenstand Ihrer Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich eines Ombudsmanns des Netzwerks?
Vielleicht kann Ihnen eine andere Stelle helfen, z. B. eine Verbraucherorganisation, eine Datenschutzbehörde oder ein Sozialdienst.
Um Ihnen zu helfen, hat Ombudsman.be eine Liste nützlicher Dienste zusammengestellt.
Der Ombudsmann analysiert Ihre Situation vertraulich und unparteiisch.
Der Versuch, die Standpunkte miteinander in Einklang zu bringen, beginnt.
Wenn keine Lösung gefunden wird, kann der Ombudsmann Ihre Beschwerde abschließen und Sie darüber informieren oder eine Empfehlung an die betreffende Behörde oder das betreffende Unternehmen aussprechen.
Am Ende des Verfahrens ist die Situation entweder geklärt. Ist dies nicht der Fall, gibt Ihnen der Ombudsmann alle diesbezüglichen Erklärungen.