Ein Ombudsmann ist eine Stelle, die im Dialog nach einer Lösung sucht. Diese Stelle wird eingeschaltet, wenn ein Bürger, ein Unternehmen, eine Organisation oder ein Verein ein Problem mit einer öffentlichen Einrichtung oder einem Unternehmen hat.
Seine Intervention ist kostenlos und der Ombudsmann handelt völlig unabhängig. Er analysiert die Situation und versucht, zwischen dem Standpunkt des Beschwerdeführers und dem der Stelle, gegen die sich die Beschwerde richtet, zu vermitteln.
Der Ombudsmann ist oft als Dienststelle organisiert, die mehrere Mitarbeiter beschäftigt. Der Ombudsmann an der Spitze der Dienststelle ist auch ihr Vertreter nach außen.
Das Netzwerk Ombudsman.be umfasst etwa dreißig Ombudsleute in Belgien, die sowohl für öffentliche Dienste als auch für den privaten Sektor tätig sind. Alle Mitglieder des Netzwerks sind unabhängig und arbeiten nach den „10 Geboten” eines Ombudsmanns
Ja, ein Ombudsmann ist weder Teil eines öffentlichen Dienstes noch eines Unternehmens. Seine Unabhängigkeit ist gesetzlich verankert und stellt seinen größten Vorteil dar. Diese Unabhängigkeit hat drei Aspekte:
Ein Ombudsmann erhält von niemandem Anweisungen. Er organisiert seine Arbeit völlig unabhängig. Er lehnt jede Absprache mit den Behörden oder Dienststellen, die ihn ernennen oder für die er zuständig ist, kategorisch ab. Ein Ombudsmann arbeitet immer nach dem Prinzip „Wort gegen Wort”: Bei seiner Analyse berücksichtigt er die vom Beschwerdeführer in seiner Beschwerde dargelegten Fakten, holt aber auch die Meinung des Unternehmens oder der Verwaltung ein.
Eine Beschwerdestelle ist eine interne Stelle innerhalb einer Behörde oder eines Unternehmens.
Der Ombudsmann ist eine unabhängige Stelle, die versucht, eine Lösung zwischen der öffentlichen Einrichtung oder dem Unternehmen und seinen Nutzern zu finden.
Es ist wichtig, dass Sie zunächst versuchen, Ihr Problem mit der Behörde oder dem Unternehmen selbst zu lösen, indem Sie Ihre Beschwerde zunächst an die Beschwerdestelle richten.
Sind Sie mit der Antwort nicht zufrieden? Dann können Sie sich an den zuständigen Ombudsmann wenden. Dieser prüft Ihre Beschwerde und versucht, sie zu lösen.
Sie müssen zunächst versuchen, Ihr Problem mit der Behörde oder dem Unternehmen, gegen die bzw. das sich Ihre Beschwerde richtet, zu lösen. Wir können Ihnen nur helfen, wenn Sie dies bereits versucht haben.
Ein Ombudsmann ist kein Rechtsanwalt. Er untersucht Ihr Problem unter Berücksichtigung der Standpunkte aller Beteiligten.
Ein Ombudsmann ist kein Richter. Er versucht, durch Vermittlung und Dialog Lösungen zu finden, und seine Stellungnahmen sind nicht bindend.
Wenn Sie sich über eine Verwaltungsentscheidung beschwert haben und anschließend beschließen, rechtliche Schritte einzuleiten (nicht vor dem Staatsrat), setzen wir unsere Intervention aus, bis das Gerichtsverfahren abgeschlossen ist. Auf Ihren Wunsch können wir dann die Prüfung Ihrer Beschwerde fortsetzen, aber ein Ombudsmann muss gerichtliche Entscheidungen respektieren.
Wenn Sie eine Verwaltungsentscheidung vor dem Staatsrat anfechten möchten, beachten Sie bitte, dass die Beschwerdefrist ausgesetzt wird, wenn Sie sich entscheiden, eine Beschwerde bei einem Ombudsmann einzureichen. Die Frist beginnt erneut zu laufen, nachdem der Ombudsmann seine Schlussfolgerungen mitgeteilt hat oder nach einer Frist von maximal 4 Monaten nach Einreichung Ihrer Beschwerde.
Sie haben Ihr Problem in die Suchfunktion eingegeben, wissen aber immer noch nicht, an welchen Ombudsmann Sie sich wenden sollen?
Wir haben unser Bestes getan, um die Suchfunktion an die Anforderungen der Nutzer anzupassen, und verbessern das System ständig auf der Grundlage der von den Nutzern eingegebenen Anfragen. Dennoch kann es vorkommen, dass Sie je nach Ihrer Suche unterschiedliche Ergebnisse erhalten.
Ombudsman.be ist das belgische Netzwerk der Ombudsleute, in dem diese zusammenarbeiten und ihre Erfahrungen austauschen. Das Netzwerk bearbeitet keine Beschwerden. Diese Website hilft Ihnen, die Kontaktdaten des Ombudsmanns zu finden, der Ihnen bei der Lösung Ihres spezifischen Problems helfen kann. So können Sie sich direkt an den Ombudsmann wenden, den Sie benötigen. Die Kontaktdaten der einzelnen Ombudsleute finden Sie in der Liste der verschiedenen Dienste.
Möchten Sie dem Netzwerk eine Frage stellen, weil Sie beispielsweise weitere Informationen wünschen, Broschüren anfordern, um eine Präsentation bitten oder dem Netzwerk nützliche Informationen mitteilen möchten? Wenden Sie sich an den Vorsitzenden des Netzwerks:
David Baele, Vorsitzender von Ombudsman.be
Sie sollten zunächst versuchen, Ihr Problem mit der Verwaltung oder dem Unternehmen, gegen das Sie sich beschweren, zu lösen. Wenn Ihr Problem nicht gelöst wird, können Sie Ihre Beschwerde an einen Ombudsmann richten. Sie können die verschiedenen Suchfunktionen dieser Website nutzen, um den für Ihr Problem zuständigen Ombudsmann zu finden.
Die Dienste eines Ombudsmanns sind kostenlos.
Sie können Ihre Beschwerde online einreichen, und einige Ombudsleute haben eine kostenlose Telefonnummer. Die einzigen Kosten, die Ihnen entstehen können, sind die für die Kopien der Dokumente, die Sie für Ihre Beschwerde vorlegen müssen (Kopien von Rechnungen, Verwaltungsentscheidungen usw.).
Ja, Sie können im Namen einer anderen Person eine Beschwerde einreichen, wenn Sie die Genehmigung dieser Person dazu haben.
Es ist nicht möglich, eine Beschwerde anonym einzureichen.
Wenn Sie es wünschen, wird Ihre Identität bei einer allgemeinen Frage nicht preisgegeben.
Eine konkrete Beschwerde kann jedoch nicht bearbeitet werden, ohne dass die Behörde oder das Unternehmen über den Sachverhalt, auf den sich die Beschwerde bezieht, informiert wird:
Wenden Sie sich zunächst an die Beschwerdestelle Ihrer Gemeinde.
Ist Ihr Problem immer noch nicht gelöst oder sind Sie mit der angebotenen Lösung nicht zufrieden? Wenden Sie sich dann an die kommunale Ombudsstelle. Achtung: Leider gibt es in einigen Gemeinden noch keine Möglichkeit, sich an einen Ombudsmann zu wenden.
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft können Sie sich mit einer Beschwerde über Ihre Gemeinde an die Ombudsperson der Deutschsprachigen Gemeinschaft wenden.
In Wallonien
In Brüssel
In Flandern
Es gibt viele Ombudsleute, und manchmal ist es schwierig, den richtigen für Ihr Problem zu finden.
Keine Panik! Wenn Sie Ihre Beschwerde beim falschen Ombudsmann einreichen, leitet dieser sie an den zuständigen Ombudsmann weiter. Sie müssen nichts weiter tun und werden natürlich darüber informiert.
Ja. Ombudsleute stellen mehrere Bedingungen, um eine Beschwerde anzunehmen:
Wenn wir nicht tätig werden können, teilen wir Ihnen dies umgehend mit. Wir geben Ihnen die Kontaktdaten der Stelle, die Ihnen helfen kann (oder leiten Ihre Beschwerde direkt an diese Stelle weiter), oder wir erklären Ihnen, warum wir Ihre Beschwerde nicht bearbeiten können.
Jeder Ombudsmann unterliegt der beruflichen Schweigepflicht. Das bedeutet, dass er die Informationen, die er von Ihnen erhält, vertraulich behandelt. Er hält sich an das Datenschutzgesetz und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Auf den Websites der einzelnen Ombudsleute finden Sie die Datenschutzerklärung, die bei der Einreichung einer Beschwerde gilt.
Der Ombudsmann kontaktiert Sie nur, wenn Sie eine Beschwerde eingereicht haben und ausschließlich im Zusammenhang mit Ihrem Fall.
Möglicherweise benötigt der Ombudsmann sensible Daten wie Ihre Nationalregisternummer oder Ihre Bankkontonummer, um Ihren Fall ordnungsgemäß bearbeiten zu können. Ihr Sachbearbeiter wird Sie jedoch niemals um Geld, Zugangsdaten, Passwörter oder PIN-Codes bitten. Wenn jemand dies im Namen eines Ombudsmanns tut, handelt es sich höchstwahrscheinlich um einen Betrüger.
Wenden Sie sich im Zweifelsfall an den betreffenden Ombudsmann und geben Sie keine sensiblen Informationen weiter. Weitere Tipps zum Erkennen von Phishing finden Sie unter Safe on Web.
Der Ombudsmann wird Ihnen schnell mitteilen, ob er Ihre Beschwerde bearbeiten kann oder nicht.
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Komplexität Ihres Falls ab. Die Analyse durch den Ombudsmann und der Dialog, den er mit dem betreffenden Unternehmen oder der betreffenden Behörde führt, können einige Zeit in Anspruch nehmen. Einfache Fälle können innerhalb von zwei Wochen gelöst werden, während die Bearbeitung komplexerer Probleme bis zu mehreren Monaten dauern kann.
Zögern Sie nicht, sich an den Ombudsmann zu wenden, um den Stand Ihres Falls zu erfahren.
Alle Mitglieder des Netzwerks Ombudsman.be wenden die „10 Gebote” eines Ombudsmanns an:
Der Ombudsmann besitzt keine Macht, um seine Empfehlungen den Behörden oder Unternehmen, für die er zuständig ist, aufzuerlegen. Er muss moralische Autorität aufbauen, um seine Überzeugungskraft zu stärken und die Behörden oder Unternehmen zur Umsetzung seiner Empfehlungen zu bewegen.
Der Begriff „Ombudsmann” stammt aus dem Schwedischen und bedeutet „Vertreter”. Es handelt sich um einen neutralen Begriff. Das „mann” in Ombudsmann bedeutet „Person”.
Obwohl der Begriff „Ombudsmann” etymologisch gesehen neutral ist, bevorzugen einige Dienste dennoch eine inklusivere Formulierung, die ins Französische übersetzt wird, wie z. B.:
Sind Sie mit der Bearbeitung Ihrer Beschwerde durch einen Ombudsmann nicht zufrieden? Dann wenden Sie sich bitte direkt an diesen Ombudsmann. So geben Sie ihm zunächst die Möglichkeit, das Problem selbst zu lösen.
Sind Sie danach immer noch nicht zufrieden? Erkundigen Sie sich bei dem betreffenden Ombudsmann, an wen Sie sich mit einer Beschwerde über ihn wenden können. Das ist bei jedem Ombudsmann unterschiedlich.