Sie müssen zunächst versuchen, Ihr Problem mit der Behörde oder dem Unternehmen, gegen die bzw. das sich Ihre Beschwerde richtet, zu lösen. Wir können Ihnen nur helfen, wenn Sie dies bereits versucht haben.
Ein Ombudsmann ist kein Rechtsanwalt. Er untersucht Ihr Problem unter Berücksichtigung der Standpunkte aller Beteiligten.
Ein Ombudsmann ist kein Richter. Er versucht, durch Vermittlung und Dialog Lösungen zu finden, und seine Stellungnahmen sind nicht bindend.
Wenn Sie sich über eine Verwaltungsentscheidung beschwert haben und anschließend beschließen, rechtliche Schritte einzuleiten (nicht vor dem Staatsrat), setzen wir unsere Intervention aus, bis das Gerichtsverfahren abgeschlossen ist. Auf Ihren Wunsch können wir dann die Prüfung Ihrer Beschwerde fortsetzen, aber ein Ombudsmann muss gerichtliche Entscheidungen respektieren.
Wenn Sie eine Verwaltungsentscheidung vor dem Staatsrat anfechten möchten, beachten Sie bitte, dass die Beschwerdefrist ausgesetzt wird, wenn Sie sich entscheiden, eine Beschwerde bei einem Ombudsmann einzureichen. Die Frist beginnt erneut zu laufen, nachdem der Ombudsmann seine Schlussfolgerungen mitgeteilt hat oder nach einer Frist von maximal 4 Monaten nach Einreichung Ihrer Beschwerde.