Ja, ein Ombudsmann ist weder Teil eines öffentlichen Dienstes noch eines Unternehmens. Seine Unabhängigkeit ist gesetzlich verankert und stellt seinen größten Vorteil dar. Diese Unabhängigkeit hat drei Aspekte:
Ein Ombudsmann erhält von niemandem Anweisungen. Er organisiert seine Arbeit völlig unabhängig. Er lehnt jede Absprache mit den Behörden oder Dienststellen, die ihn ernennen oder für die er zuständig ist, kategorisch ab. Ein Ombudsmann arbeitet immer nach dem Prinzip „Wort gegen Wort”: Bei seiner Analyse berücksichtigt er die vom Beschwerdeführer in seiner Beschwerde dargelegten Fakten, holt aber auch die Meinung des Unternehmens oder der Verwaltung ein.