Bei Ombudsfin können Sie Beschwerden über Ihr Finanzinstitut (z. B. Ihre Bank) einreichen.
Ombudsfin bearbeitet Beschwerden von jedem (potenziellen) Kunden (Privat- oder Geschäftskunde) eines Finanzinstituts, für das Ombudsfin zuständig ist, sofern die Streitigkeit im Rahmen der Ausübung der Tätigkeiten dieses Finanzinstituts im Zusammenhang mit seinem regulierten Status entstanden ist.
Unternehmen, die keine Mikro- oder Kleinunternehmen sind, können sich nur mit Beschwerden an Ombudsfin wenden, die folgende Angelegenheiten betreffen:
Ihre Beschwerde kann sich zum Beispiel auf Folgendes beziehen:
Ombudsfin bearbeitet keine Beschwerden, die sich auf Folgendes beziehen:
Der erste Schritt ist immer: Wende dich an die Organisation oder den Dienst, mit dem du ein Problem hast. So gibst du ihnen die Chance, das Problem selbst zu lösen.
Wenn der Dienst nicht reagiert oder du das Gefühl hast, dass deine Beschwerde nicht ernst genommen wird, kannst du dich an eine Ombudsstelle wenden.
Der Ombudsmann prüft deine Situation, hilft dir bei der Suche nach einer fairen Lösung und gibt gegebenenfalls Empfehlungen an die Behörde weiter.
+32 (0) 2 545 77 70
Ombudsfin ist wegen eines Rückstaus bei der Bearbeitung von Anträgen vorübergehend nur mittwochs telefonisch erreichbar.