Lisa wartet auf ihre Geburtsprämie

Lisa lebt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, hat aber aus medizinischen Gründen in einem Brüsseler Krankenhaus entbunden. Die Familienkasse der Deutschsprachigen Gemeinschaft weigert sich, Lisa die Geburtsprämie zu zahlen, da sie der Ansicht ist, dass der erste Wohnsitz des Kindes in Brüssel und nicht in der Deutschsprachigen Gemeinschaft liegt. 

Lisa wendet sich an die Ombudsperson der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Die Ombudsperson leitet eine Untersuchung ein. Das Krankenhaus hat dem Vater eine Geburtsurkunde ausgestellt, die dieser der Stadt Brüssel vorgelegt hat. Drei Wochen später haben die Eltern das Kind bei ihrer Wohngemeinde in der Deutschsprachigen Gemeinschaft angemeldet.   

Die Ombudsperson fordert Lisa daraufhin auf, sich per E-Mail an die Stadt Brüssel zu wenden, ihre Situation darzulegen und um weitere Erklärungen zur Anmeldung ihres Kindes zu bitten. Aus diesem E-Mail-Austausch geht hervor, dass die Stadt Brüssel das Kind in das Register der Nichtansässigen eingetragen hatte, da sie keine weiteren Informationen über es hatte. Anschließend fordert die Ombudsperson die Familienkasse auf, den E-Mail-Austausch mit der Stadt Brüssel zu prüfen. Sie weist darauf hin, dass das Kind nicht in Brüssel gemeldet war, und fordert sie auf, ihre Entscheidung, die Geburtsbeihilfe zu verweigern, zu überprüfen. 

Einige Wochen später erhält die Familie schließlich ihre Geburtsbeihilfe.