Jan hat keinen Sozialtarif für Energie erhalten

Jan erhält aufgrund einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit von 65 % eine Behindertenbeihilfe und hat daher Anspruch auf den Sozialtarif für Energie. Jan zieht um und möchte weiterhin den Sozialtarif für Energie in Anspruch nehmen. Er hat seinem Energieversorger die Bescheinigung des FÖD Sozialversicherung für seine neue Adresse übermittelt. Sein Energieversorger weigert sich jedoch, den Sozialtarif anzuwenden. 

Jan wendet sich an die Ombudsstelle für Energie. 

Die Ombudsstelle für Energie kontaktiert den Versorger. Dieser prüft Jans Unterlagen und stellt fest, dass ein Fehler vorliegt und Jan falsche Informationen erhalten hat, nämlich dass die Bescheinigung ungültig sei. Jan verfügte über eine gültige Bescheinigung für die richtige Adresse, sodass der Sozialtarif für die Laufzeit des Vertrags auch nach seinem Umzug angewendet werden konnte. 

 Der Versorger überprüft Jans Erdgas- und Stromtarife. Von nun an zahlt er auch an seiner neuen Adresse den Sozialtarif, wodurch sich seine Energierechnung erheblich reduziert.